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Begabung und Förderbedarf

Die Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung dient der unmittelbaren und mittelbaren Förderung von Bildung sowie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Humanmedizin.

Dabei steht die Förderung begabter und zugleich finanziell bedürftiger Jung-Mediziner*innen im Mittelpunkt.

Eine finanzielle Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Vorhaben dem Stiftungsauftrag sowie diesen Förderrichtlinien entspricht. Im Einzelnen entscheidet der Vorstand, auf welche Weise der Stiftungszweck umgesetzt wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Alle Informationen rund um die Förderung

Voraussetzungen
Grundlagen für die Förderung​

Alle Stipendien werden regelmäßig und immer in Kooperation mit der jeweiligen Universität ausgeschrieben. Nach den Förderrichtlinien der Stiftung müssen Stipendiat*innen grundsätzlich folgende Voraussetzungen vorweisen:

  • Immatrikulationsbescheinigung als Student*in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Humanmedizin der kooperierenden Hochschule.
  • Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit, z. B. BAföG-Berechtigung und/oder Einkommensnachweise.
  • Sehr gutes/gutes Abitur resp. sehr gute/gute Studienleistungen, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen.

Details zu den Fördermaßnahmen ab Wintersemester 2024/25 werden bis zum Sommer veröffentlicht.

Stipendien
Monatliche Voll- und Teil-Stipendien

Ein Vollstipendium beträgt 950 €/Monat für jeweils zwei Semester. Es wird in der Regel, wenn die Förderbedingungen weiterhin erfüllt werden, bis zum Erreichen der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs einschließlich eines Prüfungssemesters gewährt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Vollstipendiaten*innen ist der Bezug eines weiteren Stipendiums/
Zuschusses einer anderen fördernden Organisation oder der gleichzeitige Bezug von BAföG nicht gestattet. Die Vergabe von Teilstipendien richtet sich nach der individuellen Situation.

Zurzeit werden fünf Stipendiat*innen an der Charité, Berlin, gefördert.

Fünf weitere Förderungen sind bereits abgeschlossen. Die Stiftung gratuliert den Stipendiat*innen, die ihre zahnärztlichen Staatsexamen mit großem Erfolg an der Charité absolviert haben.

Einmalige sowie zweckgebundene Stipendien
Die Stiftung vergibt auch einmalige sowie zweckgebundene Stipendien an Studierende und junge Wissenschaftler*innen der genannten Fachrichtungen. Aktuell unterstützt die Stiftung zwei Wissenschaftler*innen an der Charité im Rahmen des BIH Charité Clinician Scientist Program. Dieses ermöglicht Ärztinnen und Ärzten eine strukturierte Facharztausbildung mit Raum für klinische und grundlagenorientierte Forschung.
Instrumentensatz
Gut ausgestattet studieren​

Die Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung bietet Studierenden der Zahnmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin die Möglichkeit zur Ausleihe von Instrumentensätzen an.

Derzeit sind alle Instrumentenkoffer ausgeliehen.