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Begabung und Förderbedarf

Die Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung dient der unmittelbaren und mittelbaren Förderung von Bildung sowie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Humanmedizin.

Dabei steht die Förderung begabter und zugleich finanziell bedürftiger Jung-Mediziner*innen im Mittelpunkt.

Eine finanzielle Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Vorhaben dem Stiftungsauftrag sowie diesen Förderrichtlinien entspricht. Im Einzelnen entscheidet der Vorstand, auf welche Weise der Stiftungszweck umgesetzt wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Stipendien

Einmalige oder monatliche Unterstützung

Die Stiftung vergibt verschiedene Stipendien an Studierende der Medizin und Zahnmedizin:

Monatliche Voll- und Teil-Stipendien

Ein Vollstipendium beträgt 950 €/Monat für jeweils zwei Semester. Es wird in der Regel, wenn die Förderbedingungen weiterhin erfüllt werden, bis zum Erreichen der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs einschließlich eines Prüfungssemesters gewährt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Vollstipendiaten*innen ist der Bezug eines weiteren
Stipendiums/Zuschusses einer anderen fördernden Organisation oder der gleichzeitige Bezug von BAföG nicht gestattet. Die Vergabe von Teilstipendien richtet sich nach der individuellen Situation.

Zurzeit wird ein Stipendiat an der Charité, Berlin, und werden neun Stipendiat*innen an der Universität Halle gefördert. Neun weitere Förderungen sind bereits abgeschlossen. Die Stiftung gratuliert den Stipendiat*innen, die ihre zahnärztlichen Staatsexamen mit großem Erfolg an der Charité abgeschlossen haben.

Einmalige sowie zweckgebundene Stipendien

an Studierende und junge Wissenschaftler*innen der genannten Fachrichtungen.

Zuschüsse für zweckgebundene Auslandsaufenthalte

Die Stiftung vergibt im Einzelfall auch Zuschüsse zu studien- oder forschungsgebundenen Auslandsaufenthalten von Studierenden oder jungen Wissenschaftler*innen der Medizin oder Zahnmedizin.

Auslandsfamulatur

Im Sommer 2024 unterstützte die Stiftung einen Studenten der Zahnmedizin an der Charité mit einem Reisekostenzuschuss bei seiner Auslandsfamulatur in Uganda. Photos zu seinem Auslandseinsatz und seinen Erfahrungsbericht finden Sie hier.

Instrumentensatz
Gut ausgestattet studieren​

Die Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung bietet Studierenden der Charité – Universitätsmedizin Berlin die Möglichkeit zur Ausleihe von Instrumentensätzen für Studierende der Zahnmedizin an.

Derzeit sind alle Instrumentenkoffer ausgeliehen.

Voraussetzungen
Grundlagen für die Förderung​

Alle Stipendien werden regelmäßig und immer in Kooperation mit der jeweiligen Universität ausgeschrieben. Nach den Förderrichtlinien der Stiftung müssen Stipendiat*innen grundsätzlich folgende Voraussetzungen vorweisen:

  • Immatrikulationsbescheinigung als Student*in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der kooperierenden Hochschule.
  • Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit, z. B. BAföG-Berechtigung und/oder Einkommensnachweise der Eltern.
  • Sehr gutes/gutes Abitur resp. sehr gute/gute Studienleistungen, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen.

Details zu den Fördermaßnahmen ab Wintersemester 2025/2026 werden bis zum Sommer veröffentlicht.