Vergabe von Hochschulstipendien für Mediziner

Zum Wintersemester 2021/2022 vergibt die Professor Harnisch-Stiftung erneut monatliche Voll- und Teilstipendien an Studenten der Charité – Universitätsmedizin Berlin, um Studierenden die Finanzierung ihres Studiums zu erleichtern. Die monatliche Förderung beträgt 850,- € und 50,- € Sachkostenpauschale für ein Vollstipendium. Sie soll den Studierenden ermöglichen, sich auf das Studium zu konzentrieren.

Aufgefordert zur Bewerbung sind für das diesjährige Auswahlverfahren neben Studierenden der Zahnmedizin besonders auch Studierende der Humanmedizin, die eine Facharztausbildung zum MKG-Chirurgen anstreben.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Sie sind Student/Studentin der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Humanmedizin (Interessenschwerpunkt MKG-Chirurgie) an der Charité im mindestens zweiten Semester.
  • Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus (BAföG Berechtigung bzw. Einkommensnachweise der Eltern).
  • Sie weisen ein sehr gutes bzw. gutes Abitur und/oder sehr gute bis gute Studienleistungen auf, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums und die spätere erfolgreiche Aufnahme einer Berufstätigkeit erwarten lassen.

Bewerbungsverfahren

  • Bewerbungen um ein Stipendium können jeweils zum Wintersemester erfolgen.
  • Bewerbungsschluss ist der 8. August 2021. 
  • Bewerbungen können nur schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Sie sind zu richten an:

Professor Herbert Harnisch und Brigitte Harnisch-Stiftung
z. Hd. des Vorstands
c/o axis Rechtsanwälte GmbH

Dürener Str. 295 – 297
50935 Köln
E-Mail: bewerbung@professor-harnisch-stiftung.de

Postalisch eingegangene Bewerbungen können nur dann zurückgesandt werden, wenn der Antragstellung ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sollen umfassen:

  • Motivationsschreiben mir Darstellung der persönlichen Situation
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester
  • Leistungsnachweise aus dem Studium
  • Nach Möglichkeit Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit (Nachweis der Bafög-Berechtigung bzw. Einkommensnachweis der Eltern)
  • Antragsformular
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung 

Auswahlverfahren

  • ie Auswahl erfolgt in erster Linie anhand der im Studium erbrachten Leistungen. Daneben können weitere Kriterien positiv berücksichtigt werden: Dazu zählen beispielsweise besondere Auszeichnungen, eine besonders hervorzuhebende vorangegangene Berufstätigkeit, Praktika, ehrenamtliches Engagement, Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen, besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheit, Behinderung, Betreuung eigener Kinder, insbesondere als allein erziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
  • Die geeigneten Bewerber/innen werden zu einem persönlichen Gespräch mit der Auswahlkommission eingeladen.
  • Die Entscheidung über die Stipendienvergabe an eine/n Bewerber/in trifft die Auswahlkommission im Anschluss an das Auswahlgespräch.

Förderung

  • Die Förderung erfolgt jeweils für zwei Semester und wird in der Regel, wenn die Förderbedingungen weiterhin erfüllt werden, bis zum Erreichen der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs einschließlich eines Prüfungssemesters gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
  • Die monatliche Förderung für ein Vollstipendium beträgt 900,- €, sie soll dem/der Studierenden ermöglichen, sich vollständig auf das Studium zu konzentrieren. Vollstipendiaten/innen ist der Bezug eines weiteren Stipendiums/Zuschusses einer anderen fördernden Organisation oder der gleichzeitige Bezug von BAföG nicht gestattet. Die Höhe der Teilstipendien richtet sich nach der individuellen Situation. 
  • Das Stipendium unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es mangels Arbeitsverhältnis kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV darstellt. Das Stipendium ist gemäß und unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.
  • Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.
  • Eine Aufhebung des Stipendiums aus wichtigem Grund ist jederzeit und fristlos möglich.
  • Das Stipendium endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat/die Stipendiatin die letzte Prüfungsleistung erbracht hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.
  • Der/Die Stipendiat/in nimmt das Stipendium an, indem er/sie die Stipendienvereinbarung mit der Professor Harnisch-Stiftung unterschreibt. Mit der Annahme des Stipendiums erklärt der/die Stipendiat/in sein/ihr Einverständnis mit den in dieser Richtlinie aufgeführten Regelungen und verpflichtet sich, der Stiftung alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen.